Dorferneuerung

Dorfregion Straußfurt mit den Ortsteilen Henschleben und Vehra und Dorfregion Haßleben, Riethnordhausen, Werningshausen und Wundersleben  erfolgreich in die Dorferneuerung aufgenommen!

 

Die Gemeinde Straußfurt mit den Ortsteilen Henschleben und Vehra sowie die Gemeinden Haßleben, Riethnordhausen, Werningshausen und Wundersleben haben sich als Dorfregionen erfolgreich um die Aufnahme in das Thüringer Dorfentwicklungsprogramm beworben.

Die Dorfregion Straußfurt ist von 2021 bis 2025 und die Dorfregion Haßleben, Riethnordhausen, Werningshausen und Wundersleben Gemeinden von 2022 bis 2026 Förderschwerpunkt der Dorferneuerung.

 

Dies bietet Ihnen die Chance, mit Fördergeldern Investitionen an Gebäuden und an der dörflichen Infrastruktur zu tätigen. Förderfähig sind zum Beispiel Werterhaltungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen in regionaltypischer Bauweise und Material und die orts- und regionaltypische Gestaltung von Hof- und Grünflächen. Fördermittel können jährlich zum 15.01. für das laufende Jahr beantragt werden. (Letztmalig jedoch zum 15.01.2025 für 2025, 2026 und 2027 für die Dorfregion Straußfurt und letztmalig zum 15.01.2026 für 2026, 2027, 2028 für die Dorfregion Haßleben, Riethnordhausen, Werningshausen und Wundersleben.)

 

Private Maßnahmen (von Privatpersonen, Vereinen oder Firmen) können mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit 15.000,00 € pro Objekt (Gebäude) bezuschusst werden. Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen unter 7.500,00 € werden nicht bezuschusst. Förderfähig sind ausschließlich Firmenleistungen. Eigenleistungen sind von der Förderung ausgenommen, ebenso Aufwendungen für den Erwerb von Materialien. Wichtig ist, dass mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen und auch noch kein Auftrag erteilt wurde. Dies ist erst nach Genehmigung durch die Förderbehörde (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)) möglich. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung und Prüfung der Maßnahme auf Basis der tatsächlich gezahlten Rechnung. Die Leistungen müssen also zu 100% vorfinanziert werden.

 

Eine Beratung über die Fördermöglichkeiten, die Fördervoraussetzungen sowie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages erhalten Sie von Frau Schneevoigt, Mitarbeiterin des uns betreuenden Planungsbüros, der Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG). Diese Beratung ist für Sie kostenfrei und Voraussetzung für einen Förderantrag.

 

Frau Schneevoigt erreichen Sie wie folgt:

 

Telefon (0361) 44 13-141; E-Mail:

 

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für eine individuelle Beratung. Die konkrete Terminvereinbarung/-bestätigung erfolgt durch die Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft mbH. Zur Vorbereitung auf den Termin füllen Sie bitte unser Erstkontaktformular aus und übersenden uns bitte aktuelle Fotos zum Vorhaben.

 

Formulare zur Antragstellung

 

Erstkontaktformular

Checkliste private Person

Checkliste juristische Person

 

Antragsformular

Datenschutz

Datenblatt quantitative Indikatoren

Antragsunterlagen_Hinweise_veröffentlichung von Förderdaten

 

Gestaltungsvorgaben

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.