Werte Sorgeberechtigte,
zur Notbetreuung ab dem 11. Januar 2021 wird es eine separate Verordnung geben. Diese wird am Freitag, den 8. Januar 2021 im Landtag besprochen und erst danach veröffentlicht.
Alle aktuellen Informationen zur neuen Notbetreuungsregelung finden Sie unter https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/
Informationen zur Antragstellung:
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Verordnung (!) können Sie den Antrag auf Notbetreuung mit der dazugehörigen Arbeitgeberbescheinigung über den folgenden Link ausdrucken und sich bereits bestätigen lassen: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf
Zur besseren Planung und Organisation reichen Sie bitte zum Antrag folgende Anlagen (zu den angegebenen Terminen) in Ihrer Kita ein: ANLAGE
Ihren Antrag sowie die dazugehörige Anlage reichen Sie bitte wie folgt ein:
Kita Wirbelwind in Gangloffsömmern: per Mail an , alternativ papierhaft bei der Kita-Leitung
Kita Sonnenhof in Haßleben:per Mail an , alternativ papierhaft bei der Kita-Leitung
Kita Kirchbergzwerge in Riethnordhausen: per Mail an , alternativ papierhaft bei Kita-Leitung
Kita Regenbogenland in Straußfurt: per Mail an , alternativ papierhaft in der VG Straußfurt
WICHTIG! Ihr Antrag muss vor der Inanspruchnahme der Notbetreuung vorliegen. Bevor Ihnen keine positive Rückmeldung zur Aufnahme in die Notbetreuung zugeht, kann diese auch nicht in Anspruch genommen werden.