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Dorfentwicklung in Straußfurt, Henschleben und Vehra und Dorfentwicklung in Haßleben, Riethnordhausen, Werningshausen und Wundersleben

Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, den 11. 07. 2022

Dorfentwicklung in Straußfurt, Henschleben und Vehra

und

Dorfentwicklung in Haßleben, Riethnordhausen, Werningshausen und Wundersleben

 

Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren

Die vorbenannten Gemeinden haben sich erfolgreich um die Aufnahme in das Förderprogramm Thüringer Dorferneuerung beworben. Die Gemeinde Straußfurt ist mit den Ortsteilen Straußfurt, Henschleben und Vehra von 2021 bis 2025 und die Dorfregion Haßleben, Riethnordhausen, Werningshausen und Wundersleben von 2022 bis 2026 Förderschwerpunkt der Dorferneuerung.

 

Dies bietet Ihnen die Chance, mit Fördergeldern Investitionen an Gebäuden und an der dörflichen Infrastruktur zu tätigen.

Förderfähig sind zum Beispiel Werterhaltungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen in regionaltypischer Bauweise und Material und die orts- und regionaltypische Gestaltung von Hof- und Grünflächen. Fördermittel können jährlich zum 15.01. für das laufende Jahr beantragt werden.

Private Maßnahmen (von Privatpersonen, Vereinen oder Firmen) können mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit 15.000,00 € pro Objekt (Gebäude) bezuschusst werden. Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen unter 7.500,00 € werden nicht bezuschusst.

Förderfähig sind ausschließlich Firmenleistungen. Eigenleistungen sind von der Förderung ausgenommen, ebenso Aufwendungen für den Erwerb von Materialien.

Wichtig ist, dass mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen und auch noch kein Auftrag erteilt wurde. Dies ist erst nach Genehmigung durch die Förderbehörde (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)) möglich. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung und Prüfung der Maßnahme auf Basis der tatsächlich gezahlten Rechnung- die Leistungen müssen also zu 100% vorfinanziert werden.

Eine Beratung über die Fördermöglichkeiten, die Fördervoraussetzungen sowie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages erhalten Sie von den Mitarbeitern der Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG) - dem betreuenden Planungsbüro. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei und Voraussetzung für einen Förderantrag.

Frau Katja Schneevoigt

Thüringer Landgesellschaft mbH

Weimarische Straße 29 b

99099 Erfurt

Tel.: 0361 4413-141

 

Mit freundlichen Grüßen

B. Bostelmann

Gemeinschaftsvorsitzende

 

 
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
 

Postanschrift

Bahnhofstr. 13

99634 Straußfurt

 

Öffnungszeiten:
Montag
9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:
9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch & Freitag: geschlossen
 
Nach telefonischer Voranmeldung können Sie  beim jeweiligen Sachbearbeiter auch an den Schließtagen Termine vereinbaren.
 
Tel.: 036376-5130 (Hauptamt)
Fax: 036376-51321 (Hauptamt)
Mail:
Internet: www.vgstraussfurt.de

Kontaktbereichsbeamter

Herr Thomas Horn
Sitz: Bürgermeisteramt Straußfurt

Birkenweg 11
Mail:
Tel.: 036376-53905
 
Sprechzeiten:
Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr
 
Gemeinsame Schiedsstelle
Schiedspersonen:

Herr Hase u. Herr Huhn

 

Sprechzeiten:

Dienstag 17.00 – 18.00 Uhr

 

Terminvereinbarungen oder sonstige Anfragen können direkt bei  vorgenannten Personen erfolgen

oder über das Hauptamt der VG

Außensprechstunden des „Allgemeiner Sozialer Dienst“ (ASD) und des Kinderschutzdienstes
Montag 14-tägig von 13:00 bis 15:00 Uhr
in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Bahnhofstraße 13
99634 Straußfurt
 
Terminabsprachen über das Jugendamt Sömmerda
Tel.: 03634-354133
Fax: 03634-354146
Mail:

 

Datenschutzbeauftragter für die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

und deren sieben Mitgliedsgemeinden

Herr Stecklum

Tel.: 036376-51329

Fax: 036376-51336

Mail: