Dorfentwicklung in Straußfurt, Henschleben und Vehra und Dorfentwicklung in Haßleben, Riethnordhausen, Werningshausen und Wundersleben
Dorfentwicklung in Straußfurt, Henschleben und Vehra
und
Dorfentwicklung in Haßleben, Riethnordhausen, Werningshausen und Wundersleben
Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren
Die vorbenannten Gemeinden haben sich erfolgreich um die Aufnahme in das Förderprogramm Thüringer Dorferneuerung beworben. Die Gemeinde Straußfurt ist mit den Ortsteilen Straußfurt, Henschleben und Vehra von 2021 bis 2025 und die Dorfregion Haßleben, Riethnordhausen, Werningshausen und Wundersleben von 2022 bis 2026 Förderschwerpunkt der Dorferneuerung.
Dies bietet Ihnen die Chance, mit Fördergeldern Investitionen an Gebäuden und an der dörflichen Infrastruktur zu tätigen.
Förderfähig sind zum Beispiel Werterhaltungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen in regionaltypischer Bauweise und Material und die orts- und regionaltypische Gestaltung von Hof- und Grünflächen. Fördermittel können jährlich zum 15.01. für das laufende Jahr beantragt werden.
Private Maßnahmen (von Privatpersonen, Vereinen oder Firmen) können mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit 15.000,00 € pro Objekt (Gebäude) bezuschusst werden. Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen unter 7.500,00 € werden nicht bezuschusst.
Förderfähig sind ausschließlich Firmenleistungen. Eigenleistungen sind von der Förderung ausgenommen, ebenso Aufwendungen für den Erwerb von Materialien.
Wichtig ist, dass mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen und auch noch kein Auftrag erteilt wurde. Dies ist erst nach Genehmigung durch die Förderbehörde (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)) möglich. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung und Prüfung der Maßnahme auf Basis der tatsächlich gezahlten Rechnung- die Leistungen müssen also zu 100% vorfinanziert werden.
Eine Beratung über die Fördermöglichkeiten, die Fördervoraussetzungen sowie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages erhalten Sie von den Mitarbeitern der Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG) - dem betreuenden Planungsbüro. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei und Voraussetzung für einen Förderantrag.
Frau Katja Schneevoigt
Thüringer Landgesellschaft mbH
Weimarische Straße 29 b
99099 Erfurt
Tel.: 0361 4413-141
Mit freundlichen Grüßen
B. Bostelmann
Gemeinschaftsvorsitzende