Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Altdeponie Henschleben“ der Gemeinde Straußfurt (§ 3 Abs. 2 Bauge-setzbuch [BauGB])
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt in der Sitzung am 19.11.2020 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Altdeponie Henschleben“ (Teil A) und der Entwurf der städtebaulichen Begründung (Teil B) sowie des Umweltberichts (Teil C) mit den Anlagen I bis V (Teil D) liegen vom
04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021
im Bauamt, Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen stehen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Straußfurt (https://www.vgstraussfurt.de/) als Download zur Verfügung.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie kann der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Bauamtes nur nach Voranmeldung unter der Telefonnummer 036376 / 51326 erfolgen, um geltende Hygiene- und Abstandsregelungen zu gewährleisten.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien geschaffen werden. Durch den Betrieb dieser PV-Freiflächenanlage wird ein Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien geleistet.
Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u. a. nach den Umweltschutzgütern i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts (1.) sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information |
Thematischer Bezug |
2. Acht Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug |
Artenschutz, Gebietsschutz, Naturschutz / Biotopschutz, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Bodenschutz / Altlasten, Abfallrecht, Denkmalschutz, Immissionsschutz (Blendschutz), Flächenverbrauch, Entwässerung, verkehrliche Erschließung |
3. artenschutzrechtliche Prüfung integriert im Umweltbericht |
Prüfung der Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch das Planvorhaben |
4. Vorabstimmung Rastgebiet und Zugkorridor PV Henschleben (Anlage I) |
Lage des Plangebietes innerhalb eines überregional bedeutsamen Rastgebietes des Kranichs sowie eines Zugkorridors von Schreit- und Wasservögeln |
5. NATURA 2000-Erheblichkeitseinschätzung: SPA 15 - Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt (Anlage II) |
Prüfung möglicher Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen und Schutzzweck des Vogelschutzgebietes durch das Planvorhaben |
6. Gutachten zur Erfassung des Feldhamsters (Anlage III) |
Kontrolle der Ackerflächen auf Feldhamstervorkommen |
7.Gutachten über die zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexion der geplanten PV-Anlage Henschleben (Anlage IV) |
Prüfung der Blendwirkung der PV-Module insbesondere auf Bahntrasse und Bundesstraße |
8. Ingenieurgeologische Stellungnahme (Anlage V) |
Baugrunduntersuchung |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen (Blendwirkung auf die Bahntrasse), Tiere (Feldhamster, Reptilien, Feldvögel, Rast- und Zugvögel - Kranich), Pflanzen / Biotope (Acker, teilweise auf der Deponie Henschleben I; Planvorhaben befindet sich außerhalb angrenzender geschützter Biotope), den Boden (Neuversiegelung), die Fläche (Nachnutzung einer rekultivierten Deponie sowie 110-m-Korridor an Bahntrasse), Wasser, das Landschaftsbild (PV-Freiflächenanlage) sowie Klima / Luft (Erneuerbare Energien) und Kultur- / Sachgüter geprüft. Zusätzlich wurde aufgrund der Nähe zum Vogelschutzgebiet eine NATURA 2000-Erheblichkeitseinschätzung zur Prüfung einer möglichen Beeinträchtigung des Schutzgebietes vorgenommen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die Begründung dazu, inklusive des Umweltberichts mit den Anlagen I bis V, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden im Auslegungszeitraum auch auf der oben genannten Internetseite der Gemeinde Straußfurt veröffentlicht.
Starroske
Bürgermeister