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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, den 24. 02. 2022


Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Wohngebiet „An der alten Gärtnerei“ in der Gemeinde Haßleben 

 

Mit Beschluss-Nr. 08-01/2020 hat der Gemeinderat am 13.01.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „An der alten Gärtnerei“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes für eine Einfamilienhausbebauung in einer Größe von ca. 0,8 ha für 10 Einfamilienhäuser geschaffen werden. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „An der alten Gärtnerei“ wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 30.11.2020 unter Beschluss-Nr. 06-11/2020 gebilligt und zur Offenlage gem. § 3 Abs.1 BauGB in der Zeit vom 11.01.2021 bis 12.02.2021 beschlossen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.12.2020 um Stellungnahme gebeten. In seiner Sitzung am 07.02.2022 hat der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 03-02/2022 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und zur Offenlage gem. § 3 Abs.2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „An der alten Gärtnerei“ mit Stand November 2021, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht liegen zur Einsichtnahme vom 28. 02. 2022 bis einschließlich 04. 04. 2022 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, 99634 Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 16 während der Dienststunden 

 

montags – freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
montags, mittwochs, donnerstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

zur allgemeinen Einsichtnahme aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt. 

 

Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Lage und der damit verbundenen Außerkraftsetzung der Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt kann nur nach vorheriger Absprache und unter der Rufnummer 036376/51326 und 51327 oder per E-Mail separiert Einsicht genommen
werden. Sollte sich die Lage zwischenzeitlich ändern, sind die vorgenannten Sprechzeiten zu beachten.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich oder zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bauamt der VG Straußfurt zu allen ausliegenden Unterlagen und Planinhalten vorgebracht werden. Es besteht für jeden die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Des Weiteren können Sie sich
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

 

Die Planungsunterlagen sind auch zu diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt unter www.vgstraussfurt.de/bekanntmachungen/index.php einzusehen.

 
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
 

Postanschrift

Bahnhofstr. 13

99634 Straußfurt

 

Öffnungszeiten:
Montag
9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:
9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch & Freitag: geschlossen
 
Nach telefonischer Voranmeldung können Sie  beim jeweiligen Sachbearbeiter auch an den Schließtagen Termine vereinbaren.
 
Tel.: 036376-5130 (Hauptamt)
Fax: 036376-51321 (Hauptamt)
Mail:
Internet: www.vgstraussfurt.de

Kontaktbereichsbeamter

Herr Thomas Horn
Sitz: Bürgermeisteramt Straußfurt

Birkenweg 11
Mail:
Tel.: 036376-53905
 
Sprechzeiten:
Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr
 
Gemeinsame Schiedsstelle
Schiedspersonen:

Herr Hase u. Herr Huhn

 

Sprechzeiten:

Dienstag 17.00 – 18.00 Uhr

 

Terminvereinbarungen oder sonstige Anfragen können direkt bei  vorgenannten Personen erfolgen

oder über das Hauptamt der VG

Außensprechstunden des „Allgemeiner Sozialer Dienst“ (ASD) und des Kinderschutzdienstes
Montag 14-tägig von 13:00 bis 15:00 Uhr
in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Bahnhofstraße 13
99634 Straußfurt
 
Terminabsprachen über das Jugendamt Sömmerda
Tel.: 03634-354133
Fax: 03634-354146
Mail:

 

Datenschutzbeauftragter für die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

und deren sieben Mitgliedsgemeinden

Herr Stecklum

Tel.: 036376-51329

Fax: 036376-51336

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