In der Gemeinde Riethnordhausen ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Pädagogischen Fachkraft (m/w/d) in der Kindertageseinrichtung „Kirchbergzwerge“ neu zu besetzen.
In der Gemeinde Riethnordhausen ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Pädagogischen Fachkraft (m/w/d) in der Kindertageseinrichtung „Kirchbergzwerge“ neu zu besetzen.
Die Stelle ist zunächst für ein Jahr befristet. Die flexible wöchentliche Arbeitszeit gliedert sich von
32 bis zu 40 Stunden in Abhängigkeit von den Kinderzahlen.
Aufgabengebiete:
- Betreuung der Kinder in der in Trägerschaft der Gemeinde Riethnordhausen stehenden Kindertageseinrichtung
- Planung und Organisation des täglichen Ablaufs in der Kindertageseinrichtung
- Sicherstellung einer strukturierten Elternkommunikation
Eine anderweitige Aufgabenübertragung bleibt vorbehalten.
Anforderungen:
- Eignung als pädagogische Fachkraft mit dazugehöriger Qualifikation nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) (staatlich anerkannte Erzieher (m/w/d), staatlich anerkannte Kindheitspädagogen (m/w/d), staatlich anerkannte Heil-pädagogen (m/w/d) und staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger (m/w/d)). Weitere Pädagogische Fachkräfte ergeben sich gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 ThürKitaG.
- Verantwortungsbewusstsein, Umsichtigkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität, Teamfähigkeit, soziale Kompetenz sowie Belastbarkeit
- liebevoller Umgang mit den anvertrauten Kindern sowie Vorbildwirkung für die Kinder und Eltern
- Kenntnis und Umsetzung des ThürKitaG, Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 18 Jahren und anderer einschlägiger Vorschriften.
Wir bieten:
- Vergütung und soziale Leistungen nach TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst) entsprechend den persönlichen Voraussetzungen
- Weiterbildungsmöglichkeiten
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 03.02.2021 an folgende Adresse:
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt/
Gemeinde Riethnordhausen
Personalamt
Kennwort „Pädagogische Fachkraft“
Bahnhofstraße 13
99634 Straußfurt
Bewerbungsunterlagen, die per Mail eingehen, sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher auch nicht berücksichtigt.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann nur erfolgen, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wurde. Anderenfalls werden die Unterlagen spätestens 3 Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren gespeichert und spätestens nach 3 Monaten nach dessen Abschluss gelöscht.
Straußfurt, den 13.01.2021
gez. Hieber
Bürgermeister Riethnordhausen